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Weiterbildung

11.03.2011 | Haftungsfragen im Veranstaltungsrecht

Wer übernimmt die Verantwortung und die Kosten, wenn etwas passiert? Das Gelingen einer Veranstaltung hängt in der Regel  von vielen  Personen  ab, die für ganz unterschiedliche Bereiche, wie z.B.  für die Versammlungsstätte, die Technik, das Catering und das Programm verantwortlich sind. Die spannende Frage, wer für was verantwortlich ist und die Kosten für eventuelle Schäden übernimmt, wird erst gestellt, wenn der Schadensfall eingetreten ist. Dabei gibt es für Firmen und Einzelveranstalter zahlreiche Möglichkeiten, die Haftung zu beschränken und teilweise sogar auszuschließen, vorausgesetzt, dass man sich mit der Materie eingehend beschäftigt.

Inhalte:
· Haftungstatbestände im
  - Zivilrecht,
  - Strafrecht und
  - Öffentlichen Recht

· Beispiele der Haftungsproblematik von Planung bis zur Durchführung einer Veranstaltung
· Rechtsprechung zur "Höheren Gewalt"
· Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bzw. des Haftungsausschlusses für Veranstalter

Teilnehmergebühr: 275,- Euro (zzgl. gesetzlicher Mwst.) (inkl. Tagungsgetränke und Seminarunterlagen)

Dozent: Martin Hortig (Rechtsanwalt)

Veranstaltungsort: Mannheim

Vereinsmitglieder erhalten 10% Ermäßigung auf die angebotenen Seminare. Hier finden Sie nähere Informationen zu dem Weiterbildungsangebot der Internationalen Event- & Congress Akademie (IECA).

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